Ein gemeinsames Haus bei Scheidung ist häufig der größte und problematischste Vermögenswert, wenn es zu einer Vermögensaufteilung kommt. Die meisten Ehen in Deutschland leben nach dem Eherecht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und deshalb ist ein gemeinsames Haus bei Scheidung durch den geforderten Zugewinnausgleich nicht einfach zu teilen.
In einer Ehe ist man durch ein gemeinsam erworbenes Haus und die damit verbundene Baufinanzierung langfristig gemeinsam verpflichtet. Deshalb stellen sich besonders in Verbindung mit einer Immobilie bei Scheidung viele Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind. Der Verkauf eines Hauses bei Scheidung ist in vielen Fällen die bevorzugte Lösung für die Ehepartner. Dabei kann dann der Erlös aus dem Hausverkauf zwischen beiden Parteien fair und entsprechend ihrer Eigentumsanteile aufgeteilt werden. Jedoch müssen in diesem Fall für das Haus nach Scheidung die noch bestehenden Kredite getilgt fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank an.
Wir als erfahrener Immobilienmakler können Sie auch in dieser komplexen Situation beraten, Ihre Immobilie bewerten und den gesamten Verkaufsprozess für Sie übernehmen.